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Siebenschläfer - Glis glis

Siebenschläfer (Glis glis)

Hier erfahren Sie alles über Erkennen, Vorkommen, Lebensweise, Schadwirkung und Bekämpfung von Glis glis (Siebenschläfer).

Wissenschaftlicher Artname des Siebenschläfers

Glis glis (LINNAEUS, 1766)

Siebenschläfer - Erkennen

Der zu den Nagetieren gehörende Siebenschläfer ähnelt vom Aussehen her dem Eichhörnchen. Der buschig behaarte Schwanz von Glis glis ist kürzer als Kopf und Rumpf zusammen. Die Augen sind auffallend groß, die Ohren rundlich und relativ klein. Das dichte Fell von Glis glis ist auf Oberseite und Flanken braun-grau bis grau. Die Bauchseite ist etwas heller gefärbt. Siebenschläfer erreichen Kopf-Rumpflängen bis 176 Millimeter und Schwanzlängen bis 148 Millimeter.

Abb. 1: Der Siebenschläfer (Glis glis) ist eine rechtlich besonders geschützte Tierart und darf ohne behördliche Ausnahmegenehmigung nicht bekämpft werden

Abb. 1: Der Siebenschläfer (Glis glis) ist eine rechtlich besonders geschützte Tierart und darf ohne behördliche Ausnahmegenehmigung nicht bekämpft werden

Abb. 2: Die Wanderratte (Rattus norvegicus) gehört ebenso wie der Siebenschläfer (Glis glis) zu den Nagetieren

Abb. 2: Die Wanderratte (Rattus norvegicus) gehört ebenso wie der Siebenschläfer (Glis glis) zu den Nagetieren

Abb. 3: Der Siebenschläfer (Glis glis) ernährt sich vor allem von Eicheln und Bucheckern

Abb. 3: Der Siebenschläfer (Glis glis) ernährt sich vor allem von Eicheln und Bucheckern

Siebenschläfer - Vorkommen und Lebensweise

Das Verbreitungsgebiet des Siebenschläfers erstreckt sich von Nordspanien bis zum Kaukasus. In Deutschland fehlt Glis glis meist nördlich der Mittelgebirge. Der bevorzugte Lebensraum sind Laub- und Mischwälder mit dichtem Eichen- und Buchenbestand, daneben auch Parks, Obst- und Weingärten sowie felsiges Gelände. Als Kulturfolger ist der Siebenschläfer häufig im menschlichen Siedlungsbereich anzutreffen, wo er sowohl ganzjährig bewohnte als auch Leerstehende Gebäude aufsucht. Je nach Jahreszeit werden Rinde, Knospen, Blätter, Früchte oder Samen verschiedener Laubbäume (vor allem Eichen und Buchen) verzehrt. Daneben stehen Obst, Beeren, Keimlinge, Pilze, Kiefern- und Lärchennadeln auf dem Speisezettel der Siebenschläfer. Gelegentlich erbeutet Glis glis Insekten oder Eier, Jung- und Altvögel von kleinen, Höhlenbrütenden Vogelarten. Siebenschläfer werden in der Regel im Sommer nach der ersten Überwinterung geschlechtsreif. Die Tragzeit beträgt 30 bis 32 Tage. Die Wurfzeiten können regional, sowie von Jahr zu Jahr variieren und liegen meist zwischen Mitte Juli und Mitte September. Der Fortpflanzungserfolg von Glis glis ist allgemein eng an die Verfügbarkeit von Nahrung gekoppelt. Langzeitstudien belegen, dass es beim Siebenschläfer nur in solchen Jahren Nachwuchs gibt, in denen im Herbst ausreichend viele Bucheckern vorhanden sind. Ein Zusammenhang zwischen Reproduktionserfolg und klimatischen Faktoren oder der Populationsdichte besteht nicht. Normalerweise werden nur einmal pro Jahr junge Siebenschläfer geboren. Die Anzahl der Nachkommen liegt pro Wurf meist bei vier bis sechs. Die Populationsdichte des Siebenschläfers hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Tagesverstecke wie Baumhöhlen oder Nistkästen ab. Natürliche Feinde wie Baummarder, Uhu und Waldkauz haben dagegen nur einen geringen Einfluss auf die Bestandsentwicklung des Siebenschläfers. An der nördlichen Verbreitungsgrenze liegt die Populationsdichte bei durchschnittlich einem Individuum pro ha. In günstigen Biotopen, wie zum Beispiel Eichenwälder im nördlichen Kroatien, wird dagegen lokal eine Populationsdichte von bis zu 30 Tieren pro Hektar angenommen. Aus England wurden 16 besetzte Nester innerhalb einer 1,5 ha großen Schonung registriert. Ebenfalls aus England liegen zwei weitere Beobachtungen über lokal hohe Glis glis-Populationsdichten vor. In einem Haus wurden 75 Siebenschläfer nachgewiesen, in einem anderen Gebäude wurden 65 Individuen gefangen. Der Siebenschläfer ist eine nachtaktive Tierart. Glis glis ist sehr Ortstreu, wechselt auf kleinem Raum jedoch häufig das Tagesversteck. Der mittlere Revierdurchmesser wird auf 200 Meter geschätzt. Da klare Reviergrenzen fehlen, können die Territorien der Siebenschläfer überlappen. Das Sozialverhalten von Glis glis wird als teilsozial definiert, da mehrere Individuen in lockeren Gruppen ohne feste Rangordnung zusammenleben können. Besonders bei kühlen Außentemperaturen halten sich mehrere Siebenschläfer im selben Tagesversteck auf. Trächtige und säugende Weibchen sondern sich in der Regel ab. Bei Störungen wird der Nachwuchs häufig in ein anderes Quartier transportiert. Wenn die Jungen anderthalb Monate alt sind, beginnt die Auflösung des Familienverbandes. Zum Teil bleibt die Familie aber auch während des Winterschlafs zusammen. Der Siebenschläfer nutzt vor allem Baumhöhlen, Nistkästen und Felslöcher als Tagesverstecke. In Gebäuden sucht Glis glis alle dunklen und einigermaßen ruhigen Plätze auf. In Mitteleuropa halten Siebenschläfer gewöhnlich in der Zeit von September/Oktober bis Mai/Juni Winterschlaf. Der Beginn des Winterschlafs wird von der Witterung, sowie der Verfügbarkeit von Nahrung bestimmt. Für den Winterschlaf werden meist Selbstgegrabene Erdhöhlen genutzt, die in der Regel weniger als einen Meter tief sind und kein Nistmaterial enthalten. Liegen die Quartiere in Gebäuden, können Siebenschläfer auch im Winter aktiv sein.

Siebenschläfer - Schadwirkung

Siebenschläfer können erhebliche Schäden durch den Verzehr von Trauben und anderem Obst verursachen. In der Forstwirtschaft treten durch das Abnagen von Rinde vor allem in Schonungen beträchtliche Schäden auf. Siebenschläfer, die sich in Häusern eingenistet haben, können dort vor allem durch das Annagen von elektrischen Leitungen, Lebensmitteln und Möbeln Probleme bereiten. Außerdem verunreinigen Siebenschläfer ihren Aufenthaltsort mit Kot und Urin und sorgen für erhebliche Lärmbelästigung. Die Schäden, die durch in Gebäuden lebende Siebenschläfer verursacht werden, unterscheiden sich somit nicht grundlegend von denen, die durch andere Nagetiere wie Hausmaus (Mus musculus) oder Wanderratte (Rattus norvegicus) verursacht werden. Somit müsste der Siebenschläfer daher bei einem Auftreten in Wohnhäusern, Lebensmittelverarbeitenden Betrieben oder Lagerhallen ebenfalls als Hygieneschädling und Materialschädling angesehen und dementsprechend bekämpft werden. An dieser Stelle besteht allerdings ein Konflikt zwischen der Lebensmittelhygieneverordnung, der zufolge Lebensmittel keiner „nachteiligen Beeinflussung“ (wie zum Beispiel Verunreinigung mit tierischen Exkrementen) ausgesetzt sein dürfen, und den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgeseztes (BNatSchG).

 

Siebenschläfer - Bekämpfung

Der Siebenschläfer ist eine besonders geschützte Tierart und wird in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt. Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG). Dies bedeutet, dass Lebendfang oder Abtöten von Siebenschläfern grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.