Seminar "Sachkundelehrgang Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung" vom 26.11.2024 bis 28.11.2024 in 21218 Seevetal- Hittfeld
Weitere Termine für den Sachkundelehrgang Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung finden Sie in der Seminartabelle.
Bei dem Seminar "Sachkundelehrgang Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung" handelt es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundelehrgang nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung, den zum Beispiel Schädlingsbekämpfer im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren müssen. Der Erwerb der Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung ist auch für den Erlaubnisantrag gemäß § 11 Tierschutzgesetz zwingend erforderlich, da gesetzlich vorgeschrieben ist dass jeder, der gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, hierzu die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde benötigt. Ohne einen entsprechenden Sachkundenachweis ist es zum Beispiel auch nicht möglich legal gebrauchsfertige Rodentizidköder mit Antikoagulanzien der zweiten Generation, wie zum Beispiel Brodifacoum, zu erwerben und zu verwenden.
Den Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gebrauchsfertigen Rodentizidködern nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung müssen daher nicht nur Schädlingsbekämpfer absolvieren, sondern z. B. auch Mitarbeiter von Unternehmen im Bereich facility management oder Mitarbeiter von Kommunen, sofern die Bekämpfung von Ratten und Mäusen mit Rattengift oder Mäusegift zu deren Aufgaben gehört.
Im Rahmen des dreitägigen Sachkundelehrgangs können die Teilnehmer nach erfolgreicher Prüfung die folgenden, behördlich anerkannten Sachkundenachweise erwerben:
Sachkundenachweis zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung
Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Lehrgangsbezeichung:
"Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung" zzgl. Erwerb des Sachkundezertifikats zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Sparte:
Schädlingsbekämpfer, Kommunen, Handwerk, Hausmeister, Garten- und Landschaftsbau, Dienstleister in der Abwasserwirtschaft und Gebäudewirtschaft
Zielgruppe:
Personen, die gewerblich oder berufsmäßig im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Schadnager (v. a. Wanderratten, Hausratten und Hausmäuse) töten wie zum Beispiel Schädlingsbekämpfer, Hausmeister oder kommunale Mitarbeiter etc. (sofern dies zu ihren Aufgaben gehören wird)
Lehrgangsinhalte:
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Rodentizide einsetzen
sowie
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Wirbeltiere töten
Lehrgangsziele:
Erlangung des Sachkundenachweises zum Einsatz von Rodentiziden gemäß Gefahrstoffverordnung
sowie
Erlangung des Sachkundenachweises gemäß § 4 Tierschutzgesetz über notwendige Kenntnisse für das Bekämpfen von Wirbeltieren für den Erlaubnisantrag gemäß § 11 Tierschutzgesetz
Lehrgangsdauer:
Dreitägiger Lehrgang mit 29 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (in den 29 Unterrichtseinheiten wird die geforderte Sachkunde nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung vermittelt)
Teilnahmevoraussetzung:
Abschluß einer allgemeinbildenden Schule; gute Kenntnisse der deutschen Sprache; Fremdwortverständnis
An dem Seminar können nur Personen teilnehmen, die mindestens 3 Monate praktische Erfahrungen in der Nagetierbekämpfung nachweisen können - diese Praxiserfahrungen müssen vom Arbeitgeber vorab bestätigt werden
Fehlzeiten:
Keine
Prüfung:
Schriftliche Sachkundeprüfungen + praktische Sachkundeprüfung nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung
Prüfungsversagen:
Bei nicht bestandener schriftlicher Prüfung besteht unter bestimmten Voraussetzungen direkt die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung - bei Nichtbestehen der Prüfungen muss der gesamte Kurs wiederholt werden
Abschluss:
Behördlich anerkannte Zertifikate „Sachkundenachweis zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung“
sowie
"Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz"
Prüfungskommission:
Dr. rer. nat. Martin Felke; Dr. rer. nat. Lothar Jacob; Dr. med. vet. Ingrid Müller
Bitte geben Sie bei der Seminaranmeldung Ihre vollständigen Kontaktdaten sowie die Rechnungsadresse an.
Zur Erstellung der Sachkundezertifikate benötigen wir die folgenden Angaben:
Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung des Seminars nach Erhalt der Schulungsunterlagen nicht mehr möglich ist. Wenn die Schulungsunterlagen bereits versandt wurden betragen die Stornokosten 50 % der Seminargebühren. Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht am gebuchten Seminar teilnehmen können, so können Sie das Seminar zu einem späteren Termin besuchen. Die Umbuchung ist für Sie kostenlos.
Termin / Dauer: | 26.11.2024 bis 28.11.2024 jeweils von 10.00 bis 17.00 |
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Tagungsort: | Hotel & Restaurant Zur Linde, Lindhorster Straße 3 in 21218 Seevetal-Hittfeld |
Seminarkosten: | 750,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer - inklusive umfangreiches Informationsmaterial, 3-mal Mittagessen, zwei Kaffeepausen pro Tag und Getränke |
Referenten: | Dr. rer. nat. Martin Felke (Diplom Biologe); Dr. med. vet. Ingrid Müller; Diplom Biologe Lutz Lelgemann |
Max. Teilnehmerzahl: | 20 Personen |