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Umsiedeln von Wespenvölkern und Hornissenvölkern

Wie gefährlich sind Hornissenstiche?

Hartnäckig halten sich Gerüchte über die angebliche Gefährlichkeit von Hornissenstichen. Dabei haben wissenschaftliche Untersuchungen längst gezeigt, dass Hornissengift nicht gefährlicher ist als das Gift von Bienen oder anderen Wespenarten. Ein 70 kg schwerer, gesunder Mensch müsste schon 11.000 Stiche gleichzeitig erhalten, um in akute Lebensgefahr zu geraten. Der biologische Sinn des Hornissenstichs besteht darin, durch sofortige Schmerzentwicklung einen Angreifer abzuwehren. Die einzelnen Bestandteile des Hornissengiftes wirken in Kombination besonders schmerzauslösend. Allerdings werden sie im Körper eines gestochenen Menschens schnell wieder abgebaut, so dass keine längerfristigen Schäden auftreten können.

Abbildung 1: Königin und Arbeiterin der Hornisse (Vespa crabro)

Abbildung 1: Königin und Arbeiterin der Hornisse (Vespa crabro)

Aussehen und Morphologie von Wespen

Soziale Faltenwespen (Vespidae) gehören wie auch Bienen und Ameisen, in die Gruppe der Hautflügler (Hymenoptera). Sie besitzen 4 häutige Flügel, die in Ruhe längs des Körpers zusammengefaltet werden. Zwischen dem mittleren Körperabschnitt und dem Hinterleib befindet sich die typische „Wespentaille“. Die Körperfärbung ist überwiegend gelb und schwarz (Warnfärbung!). Weibchen und Arbeiterinnen besitzen einen Wehrstachel. Hornissen und andere Wespenarten bilden Staaten, in denen sich die Angehörigen des Volkes gemeinsam um den Nachwuchs kümmern. Neben eierlegenden Weibchen (Königinnen), gibt es auch nicht fortpflanzungsfähige Weibchen (sog. Arbeiterinnen), die den Nachwuchs der Königin aufziehen.

Abbildung 2: Nest der Hornisse (Vespa crabro), das in einem Vogelnistkasten gegründet worden war.

Abbildung 2: Nest der Hornisse (Vespa crabro), das in einem Vogelnistkasten gegründet worden war.

Lebensweise von Wespen

Die meisten einheimischen Wespenarten weisen recht kleine Völker auf, die meist nur aus 200 bis 300 Tieren bestehen. Die Staaten lösen sich oft schon Ende August bis Mitte September auf. Die Nester hängen meist frei in Hecken, Bäumen und auf Dachböden. Hornissen (Vespa crabro) legen ihre Nester bevorzugt in Baumhöhlen an. Die Gewöhnliche Wespe (Paravespula vulgaris), sowie die Deutsche Wespe (Paravespula germanica) nisten vorwiegend in Erdbauten wie verlassenen Mäusenestern, nutzen aber auch andere dunkle Hohlräume (Rollladenkästen, Dachstühle u. a.). Die Völker können bis maximal 7.000 Tiere enthalten. Nur die Arbeiterinnen der Deutschen Wespe und der Gewöhnlichen Wespe können im Herbst lästig werden, wenn sie sich über Obst, Kuchen und Süßigkeiten hermachen. Die Staaten aller einheimischen sozialen Faltenwespen bestehen lediglich einen Sommer lang und gehen spätestens Anfang November zugrunde. Nur die begatteten Weibchen überwintern, um im darauf folgenden Frühjahr ein neues Volk zu gründen. Im Naturhaushalt spielen Wespen und Hornissen eine wichtige Rolle, da sie andere Insekten erbeuten um ihre Larven mit eiweißreichem Futter zu versorgen. Ein Hornissenvolk erbeutet z. B. pro Tag bis zu einem halben Kilogramm Insekten (z. B. Fliegen oder Forstschädlinge wie die Raupen des Eichenwicklers, Spannerraupen oder die Larven der Kiefernbuschhornblattwespe).

Die Hornisse gehört zu den besonders geschützten Tierarten

Alle einheimischen sozialen Faltenwespen mit Ausnahme der Hornisse unterliegen dem allgemeinen Artenschutz. Die Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes (§ 41 BNatSchG) verbieten, Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus dürfen die Lebensstätten der Tiere nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Einige Arten, wie die Mittlere Wespe (Dolichovespula media) oder die Hornisse (Vespa crabro) sind aufgrund von Bekämpfungsmaßnahmen und der Zerstörung ihrer Lebensräume mancherorts recht selten geworden. Dies hat dazu geführt, dass die Hornisse als besonders geschützte Tierart in die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgenommen wurde. Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG).

Abbildung 3: Beim Umsiedeln von Wespenvölkern und Hornissenvölkern sollte unbedingt Schutzbekleidung getragen werden.

Abbildung 3: Beim Umsiedeln von Wespenvölkern und Hornissenvölkern sollte unbedingt Schutzbekleidung getragen werden.

Umsiedeln von Wespen und Hornissen

Bei Problemen mit Wespen sollte zunächst eine Beratung der Betroffenen erfolgen die das Ziel hat, das Wespen- oder Hornissenvolk an seinem Standort zu belassen. Falls nötig kann eine Absicherung des Nestes vorgenommen werden, wodurch Konflikte zwischen Mensch und Wespen vermieden werden können. So kann z. B. die Anflugrichtung der Tiere durch einfache Maßnahmen verändert, oder aber das Einflugloch mit Hilfe von Abflussrohren versetzt werden. Als weitere Option kann das Nest von fachkundigen Personen umgesiedelt werden. Nur in Ausnahmefällen darf das Volk abgetötet werden.

Seminare

Das INSTITUT FÜR SCHÄDLINGSKUNDE vermittelt in regelmäßigen Seminaren Hintergrundinformationen zu Biologie und Unterscheidung der in Deutschland vorkommenden Wespenarten. Außerdem können hier die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung von Absicherungs- und Umsiedlungsmaßnahmen erworben werden. Auf Nachfrage stellen wir Ihnen gerne noch ausführlichere Informationen zu Biologie und Ökologie von Hornissen und anderen einheimischen sozialen Faltenwespen, zu rechtlichen Schutzbestimmungen, sowie zur fachgerechten Umsiedlung kompletter Völker zur Verfügung.

Aktuelle Seminartermine für das Seminar "Umsiedeln von Wespen und Hornissen" finden Sie in der Seminarübersicht sowie auf Anfrage.

Jeder Teilnehmer des Seminars "Umsiedeln von Wespen und Hornissen" erhält ein Zertifikat des Instituts für Schädlingskunde, um gegenüber Behörden und Kunden seine Fachkompetenz auf dem behandelten Gebiet (Umsiedeln von Wespen und Hornissen) dokumentieren zu können.

Anmeldungen und nähere Informationen unter Tel.: 06162-720 9797 oder 0152-5388 8471.