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Audits

Feldbiologen-Audits gemäß BRC, IFS und AIB

Durchführung von Experten-Inspektionen zu den Themen Schädlingsmanagement, Schädlingsprophylaxe und Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben - auch oft als Biologeninspektionen bzw. Inspektionen eines Feldbiologen gemäß BRC, IFS und AIB bezeichnet.

Von allen Standards zur Lebensmittelsicherheit wie z. B. BRC, IFS Food oder HACCP wird ein wirkungsvolles und nachweisbares Qualitätsmanagement zur Sicherung der Lebensmittelqualität gefordert. Interne Audits sind ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Qualitätsmanagements.

Das Institut für Schädlingskunde führt seit über 10 Jahren Qualitätsaudits in Lebensmittelbetrieben durch um die Betriebe in punkto Schädlingsmanagement und Hygiene zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeit der jeweils in den Betrieben tätigen Schädlingsbekämpfungsunternehmen bewertet.

Die Bewertung des Schädlingsbekämpfungs-Unternehmens, das im Lebensmittel-Unternehmen tätig ist erfolgt auf Basis des aktuellen Stands der Technik. Hierbei werden das am Standort installierte Monitoringsystem, die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen, die Dokumentation der Tätigkeiten, sowie die Qualifikation des vor Ort tätigen Schädlingsbekämpfungs-Unternehmens evaluiert. Außerdem wird der Stand der Schädlingsprophylaxe bewertet.

Ziel der Evaluierung ist es Schädlingsprophylaxe und Schädlingsbekämpfung im Unternehmen zu optimieren und einen eventuell bereits bestehenden Schädlingsbefall zu eliminieren.

Zunächst werden wir uns im Rahmen einer Betriebsbesichtigung eine Übersicht über die Situation verschaffen, auf deren Grundlage dann die Bewertung erfolgen soll.

Das auditierte Unternehmen erhält spätestens zwei Wochen nach der durchgeführten Ortsbegehung einen ausführlichen Evaluierungsbericht, in dem die folgenden Bereiche abgehandelt werden:

  • Reinigungssituation
  • Baulicher Zustand
  • Schädlingsbefall
  • Monitoring
  • Schädlingsbekämpfung
  • Dokumentation
  • Qualifikation des Schädlingsbekämpfungs-Unternehmens
     

Darüber hinaus erhält das Unternehmen einen Maßnahmenplan in tabellarischer Form, in dem auch sämtliche Mängel, die im Rahmen der Ortsbegehung festgestellt wurden, aufgeführt werden.

1. Ortsbesichtigung durch einen Feldbiologen

  • Gespräch mit den am Standort für Schädlingsmanagement zuständigen Mitarbeitern
  • Rundgang durch das Objekt
  • Auflistung aller baulichen, organisatorischen und sonstigen Mängel, die Schädlingsbefall begünstigen könnten
  • Begutachtung der durchgeführten Monitoring-Maßnahmen
  • Begutachtung der durchgeführten Bekämpfungs-Maßnahmen
  • Begutachtung der Dokumentation der vom Schädlingsbekämpfer durchgeführten Maßnahmen (Aktualität, Übermittlung und Verfügbarkeit der Daten, Ansprechpartner im Objekt, Abklärung was mit den Daten im Objekt geschieht)
     

Im Rahmen der Ortsbesichtigung sollen verschiedene Punkte angesprochen bzw. geklärt werden:

  • Welche Schädlinge treten aktuell im Objekt auf?
  • Welche prophylaktischen Maßnahmen zur Vermeidung von Schädlingsbefall werden im Objekt durchgeführt?
  • Mechanische Maßnahmen
  • Bauliche Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Wie funktioniert das Monitoring-System?
  • Wer gibt Empfehlungen zur Prophylaxe ab
  • Wer nimmt diese Empfehlungen entgegen und bewertet sie?
  • Wie werden die Empfehlungen von Seiten des Betriebs umgesetzt?
  • Welche Verfahren, Wirkstoffe, Präparate bzw. Fallensysteme werden eingesetzt?
  • Welche spezifischen Probleme im Bereich der Schädlingsbekämpfung gibt bzw. gab es im Betrieb?

2. Bewertung

  • Bewertung der prophylaktischen Maßnahmen zur Befallsvermeidung
  • Bewertung der baulichen Situation
  • Bewertung der Reinigungssituation
  • Bewertung des Monitoringplans
  • Bewertung von durchgeführten Bekämpfungs-Maßnahmen
  • Werden die Arbeiten sachgerecht ausgeführt?
  • Ist der Einsatz der eingesetzten Verfahren, Wirkstoffe bzw. Präparate sinnvoll?
  • Besteht ein Risiko, dass Mitarbeiter, Besucher oder Verbraucher durch Schädlingsbekämpfungsmittel gefährdet werden können?
  • Besteht ein Risiko, dass Haustiere oder Wildtiere im Außenbereich durch Schädlingsbekämpfungsmittel gefährdet werden können?
  • Bewertung der Qualifikation des Schädlingsbekämpfungs-Betriebes (Betrieb und technisches Personal) – Dokumente (z. B. Ausbildung der Techniker, Fortbildung, behördliche Genehmigungen wie u. a. nach Tierschutz- oder Gefahrstoffverordnung)

Kontaktdaten

Dr. Martin Felke
Institut für Schädlingskunde
Fritz-Erler-Straße 5a, 64354 Reinheim

Telefon: 06162-7209797
Mobil: 0152-5388 8471
E-Mail: m.felke@schaedlingskunde.de
www.schaedlingskunde.de