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Haustaube - Columba livia domestica

Haustaube (Columba livia domestica)

Hier erfahren Sie alles über Erkennen, Vorkommen, Lebensweise, Schadwirkung und Bekämpfung der Haustaube (Columba livia domestica).

Wissenschaftlicher Artname der Haustaube

Columba livia domestica (GMELIN, 1789)

Haustaube - Erkennen

Bei der Haustaube (oder auch Straßentaube) handelt es sich um einen rund 33 Zentimeter großen Vogel. Das Gefieder von Columba livia domestica weist oft eine graublaue Färbung auf (s. Abb. 1). Die Stammart der Haustaube ist die im Mittelmeergebiet heimische Felsentaube, die der Mensch schon vor ca. 5.000 Jahren domestiziert hat.

Abb. 1: Verwilderte Haustauben (Columba livia domestica) können Parasiten und humanpathogene Krankheitserreger übertragen

Abb. 1: Verwilderte Haustauben (Columba livia domestica) können Parasiten und humanpathogene Krankheitserreger übertragen

Abb. 2: Verwilderte Haustauben (Columba livia domestica) sind weltweit in allen größeren Städten zu finden (Foto: Simon Feiertag www.ethno-botanik.org)

Abb. 2: Verwilderte Haustauben (Columba livia domestica) sind weltweit in allen größeren Städten zu finden (Foto: Simon Feiertag www.ethno-botanik.org)

Abb. 3: Der Haussperling (Passer domesticus) verursacht ähnliche Probleme wie die Haustaube (Columba livia domestica)

Abb. 3: Der Haussperling (Passer domesticus) verursacht ähnliche Probleme wie die Haustaube (Columba livia domestica)

Haustaube - Vorkommen und Lebensweise

Verwilderte Haustauben, die oft auch als Straßentauben bezeichnet werden, gehören weltweit in den meisten größeren Städten schon seit Jahrzehnten zum Stadtbild, wo die Tiere in teilweise großer Zahl Brutplatz-, Ruhe- oder Futterplatzgemeinschaften bilden. Das Nest von Columba livia domestica wird aus wenigen Zweigen errichtet und sowohl auf Dachböden, als auch auf Hausfassaden angelegt. Die Vorsprünge der Hausfassaden müssen allerdings mehr als zehn Zentimeter breit sein und dürfen keinem direkten Regeneinfall ausgesetzt sein. Pro Jahr sind mehr als vier Bruten möglich, wobei stets nur zwei Jungvögel aufgezogen werden. Die Haustaube ernährt sich hauptsächlich von Getreide und Getreideprodukten, kann aber prinzipiell auch alle möglichen menschlichen Nahrungsmittel wie zum Beispiel Nudeln, Fisch oder Schokolade zu sich nehmen.

Haustaube - Schadwirkung

An den Stellen, an denen Columba livia domestica brüten oder rasten, werden durch die ständige Abgabe von Taubenkot teure Säuberungs- und Sanierungsmaßnahmen an Dächern und Fassaden nötig. Auch in medizinischer Hinsicht bereiten verwilderte Haustauben Probleme, da sie Parasiten und Virusbedingte Infektionskrankheiten auf den Menschen übertragen können. Verwilderte Haustauben (sog. Straßentauben) können mehr als 100 humanpathogene Krankheitserreger auf Menschen und Haustiere übertragen. Im Einzelnen können Viren, Bakterien, Pilze, Einzeller (Protozoen), Bandwürmer (Cestoden), Saugwürmer (Trematoden), Rundwürmer (Nematoden), sowie zahlreiche Insekten-, Zecken- und Milbenarten übertragen werden. Dem Kot der Haustaube kommt bei der Verbreitung von Krankheiten eine besondere Rolle zu, da er einen idealen Nährboden für Schimmelpilze und Hefepilze darstellt. Die Haustaube oder Straßentaube gilt daher zugleich als Hygieneschädling und Materialschädling. In den Nestern der Haustaube leben überdies zahlreiche Insektenarten sowie Milbenarten, die als Hygieneschädlinge und/oder Materialschädlinge gelten. Zu diesen Arten gehören unter anderem die Taubenzecke (Argas reflexus), der Hühnerfloh (Ceratophyllus gallinae), die Rote Vogelmilbe (Dermanyssus gallinae) sowie der Bibernellen Blütenkäfer (Anthrenus pimpinellae).

Haustaube - Bekämpfung

Verschiedene mechanische Taubenabwehrsysteme verhindern, dass sich verwilderte Haustauben auf Vorsprüngen, Dachrinnen und ähnlichem niederlassen um hier zu rasten oder zu brüten. Besonders häufig werden spezielle Vogelabwehrspitzen aus rostfreiem Metall verwendet um Straßentauben fernzuhalten. Auf diese Weise kann zumindest verhindert werden, dass Hausfassaden mit Taubenkot verunreinigt werden. Eine direkte Bekämpfung der Haustaube ist aus rechtlichen Gründen nicht ohne Ausnahmegenehmigung möglich.