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Seminaranmeldung

Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung vom 29.09.2025 bis 01.10.2025 in Nürnberg

Seminar "Sachkundelehrgang Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung" vom 29.09.2025 bis 01.10.2025 in Nürnberg

Weitere Termine für den Sachkundelehrgang Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung finden Sie in der Seminartabelle.

Bei dem Seminar "Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 Gefahrstoffverordnung" handelt es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundelehrgang nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung, den zum Beispiel Schädlingsbekämpfer im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren müssen. Der Erwerb der Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung ist auch für den Erlaubnisantrag gemäß § 11 Tierschutzgesetz zwingend erforderlich, da gesetzlich vorgeschrieben ist dass jeder, der gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, hierzu die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde benötigt. Ohne einen entsprechenden Sachkundenachweis ist es zum Beispiel auch verboten gebrauchsfertige Rodentizidköder mit Antikoagulanzien der zweiten Generation, wie zum Beispiel Brodifacoum, zu erwerben und zu verwenden.

Den Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gebrauchsfertigen Rodentizidködern nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung müssen daher nicht nur Schädlingsbekämpfer absolvieren, sondern z. B. auch Mitarbeiter von Unternehmen im Bereich facility management oder Mitarbeiter von Kommunen, sofern die Bekämpfung von Ratten und Mäusen mit Rattengift oder Mäusegift zu deren Aufgaben gehört.

Im Rahmen des dreitägigen Sachkundelehrgangs können die Teilnehmer nach erfolgreicher Prüfung den folgenden, behördlich anerkannten Sachkundenachweis erwerben:

Sachkundenachweis zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung

 

Lehrgangsbezeichung:
"Sachkundelehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung"

Sparte:
Schädlingsbekämpfer, Kommunen, Handwerk, Hausmeister, Garten- und Landschaftsbau, Dienstleister in der Abwasserwirtschaft und Gebäudewirtschaft

Zielgruppe:
Personen, die gewerblich oder berufsmäßig im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Schadnager (v. a. Wanderratten, Hausratten und Hausmäuse) töten wie zum Beispiel Schädlingsbekämpfer, Hausmeister oder kommunale Mitarbeiter etc. (sofern dies zu ihren Aufgaben gehören wird)

Lehrgangsinhalte:
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Rodentizide einsetzen

Lehrgangsziele:
Erlangung des Sachkundenachweises zum Einsatz von Rodentiziden gemäß Gefahrstoffverordnung

Lehrgangsdauer:
Dreitägiger Lehrgang mit 27,5 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (in den 27,5 Unterrichtseinheiten wird die geforderte Sachkunde nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung vermittelt)

Teilnahmevoraussetzung:
Abschluß einer allgemeinbildenden Schule; gute Kenntnisse der deutschen Sprache; Fremdwortverständnis
An dem Seminar können nur Personen teilnehmen, die mindestens 3 Monate praktische Erfahrungen in der Nagetierbekämpfung nachweisen können - diese Praxiserfahrungen müssen vom Arbeitgeber vorab schriftlich bestätigt werden

Fehlzeiten:
Keine

Prüfung:
Schriftliche Sachkundeprüfung + praktische Sachkundeprüfung nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung

Prüfungsversagen:
Bei nicht bestandener schriftlicher Prüfung besteht unter bestimmten Voraussetzungen direkt die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung - bei Nichtbestehen der Prüfungen muss der gesamte Kurs wiederholt werden

Abschluss:
Behördlich anerkanntes Zertifikat „Sachkundenachweis zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung“


Prüfungskommission:
Dr. rer. nat. Martin Felke; Dr. rer. nat. Lothar Jacob; Dr. med. vet. Ingrid Müller; Lutz Lelgemann (Diplom Biologe)

 

Bitte geben Sie bei der Seminaranmeldung Ihre vollständigen Kontaktdaten sowie die Rechnungsadresse an.

 

Zur Erstellung der Sachkundezertifikate benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Name der teilnehmenden Person
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort mit Postleitzahl
  • Aktuelle Anschrift mit Postleitzahl

 

Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung des Seminars nach Erhalt der Schulungsunterlagen nicht mehr möglich ist. Wenn die Schulungsunterlagen bereits versandt wurden betragen die Stornokosten 50 % der Seminargebühren. Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht am gebuchten Seminar teilnehmen können, so können Sie das Seminar zu einem späteren Termin besuchen. Die Umbuchung ist für Sie kostenlos.

Weitere Seminarinformationen

Termin / Dauer: 29.09.2025 bis 01.10.2025 jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Tagungsort: Grundig Akademie; Beuthener Straße 45, 90471 Nürnberg - das Seminar wird nur als Präsenzlehrgang angeboten
Seminarkosten: 600,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer - inklusive umfangreiches Informationsmaterial, Snacks und Getränke
Referenten: Dr. rer. nat. Martin Felke (Diplom Biologe); Dr. med. vet. Ingrid Müller; Dr. rer. nat. Lothar Jacob; Lutz Lelgemann (Diplom Biologe)
Max. Teilnehmerzahl: Maximal 20 Teilnehmer

Anmeldung / Reservierung