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Seminaranmeldung

Sachkundelehrgang "Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung" am 23. & 24.03.2026

Seminar " Sachkundelehrgang für die Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung“ vom 23.03.2026 bis 24.03.2026

Weitere Termine für den Sachkundelehrgang Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung finden Sie in der Seminartabelle.

Das Thema Rattenbekämpfung im Kanal ist aufgrund der Rattenplage in Städten und Kommunen immer aktuell. Wer Ratten im Kanal bekämpfen will muss allerdings sachkundig sein. Bei dem Seminar "Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung" handelt es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundelehrgang nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung, den zum Beispiel Mitarbeiter von Kommunen oder Wasserwirtschaftsbetrieben absolvieren müssen, wenn das Auslegen von Rodentiziden in der Kanalisation zur Bekämpfung von Wanderratten in ihren Aufgabenbereich fällt. Der Erwerb der Sachkunde zur Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung ist zwingend erforderlich, wenn eine Rattenbekämpfung mit Rodentiziden (Rattengift) im Kanalsystem durchgeführt werden soll – egal ob es sich um eine kommunale Kanalisation oder eine private Kanalisation handelt. Ohne einen entsprechenden Sachkundenachweis ist es verboten gebrauchsfertige Rodentizidköder mit Antikoagulanzien der zweiten Generation, wie zum Beispiel Brodifacoum, zu erwerben und zu verwenden.

Im Rahmen des zweitägigen Sachkundelehrgangs zur Kanalbeköderung können die Teilnehmer nach erfolgreicher Prüfung den folgenden, behördlich anerkannten Sachkundenachweis erwerben:

Sachkundenachweis für die Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung

 

Lehrgangsbezeichung:
" Sachkundelehrgang für die Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung "

Sparte: Kommunen und Dienstleister in der Wasser- und Abwasserwirtschaft

Zielgruppe:
Personen, die gewerblich oder berufsmäßig im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Schadnager (v. a. Wanderratten) in der Kanalisation bekämpfen müssen wie zum Beispiel kommunale Mitarbeiter

Lehrgangsinhalte:
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Rodentizide einsetzen müssen, um Schadnager (v. a. Wanderratten) in der Kanalisation zu bekämpfen.

Lehrgangsziele:
Erlangung des Sachkundenachweises für die Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung

Lehrgangsdauer:
Zweitägiger Lehrgang mit 18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (in den 18 Unterrichtseinheiten wird die geforderte Sachkunde nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung vermittelt)

Teilnahmevoraussetzung:
Abschluß einer allgemeinbildenden Schule; gute Kenntnisse der deutschen Sprache; Fremdwortverständnis
An dem Seminar können nur Personen teilnehmen, die bereits eine Fachkunde für die geplante Anwendung von Rodentiziden besitzen – zum Beispiel durch eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung. Auch der Nachweis von mindestens 3 Monaten praktischer Erfahrung beim Auslegen von Rodentizidködern in der Kanalisation reicht für den Nachweis der geforderten Fachkunde aus. Das Vorliegen einer Fachkunde muss vom Arbeitgeber vorab schriftlich bestätigt werden

Fehlzeiten:
Keine

Prüfung:
Schriftliche Sachkundeprüfung + praktische Sachkundeprüfung nach Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung

Prüfungsversagen:
Bei nicht bestandener schriftlicher Prüfung besteht unter bestimmten Voraussetzungen direkt die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung - bei Nichtbestehen der Prüfungen muss der gesamte Kurs wiederholt werden

Abschluss:
Behördlich anerkanntes Zertifikat „Sachkundenachweis für die Verwendung von Rodentiziden in der Kanalisation zur Schädlingsbekämpfung nach § 15c Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung“


Prüfungskommission:
Dr. rer. nat. Martin Felke; Dr. rer. nat. Lothar Jacob; Dr. med. vet. Ingrid Müller; Lutz Lelgemann (Diplom Biologe); Dr. Michael Haas

 

Bitte geben Sie bei der Seminaranmeldung Ihre vollständigen Kontaktdaten sowie die Rechnungsadresse an.

 

Zur Erstellung des Sachkundezertifikats benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Name der teilnehmenden Person
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort mit Postleitzahl
  • Aktuelle Anschrift mit Postleitzahl

 

Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung des Seminars nach Erhalt der Schulungsunterlagen nicht mehr möglich ist. Wenn die Schulungsunterlagen bereits versandt wurden, betragen die Stornokosten 50 % der Seminargebühren. Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht am gebuchten Seminar teilnehmen können, so können Sie das Seminar zu einem späteren Termin besuchen. Die Umbuchung ist für Sie kostenlos.

Weitere Seminarinformationen

Termin / Dauer: 23.03.2026 bis 24.03.2026 jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Tagungsort: Albert-Einstein-Straße 34 in 63322 Rödermark (Ober Roden) - 2. OG links (Eingang neben der Pizzeria "Batman") - das Seminar wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung angeboten
Seminarkosten: 400,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer - inklusive umfangreiches Informationsmaterial, Snacks und Getränke
Referenten: Dr. rer. nat. Martin Felke (Diplom Biologe); Dr. med. vet. Ingrid Müller; Dr. rer. nat. Lothar Jacob; Lutz Lelgemann (Diplom Biologe); Dr. Michael Haas
Max. Teilnehmerzahl: Maximal 20 Teilnehmer

Anmeldung / Reservierung