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Sachgemäßer Umgang mit Tauben und Taubenkot

Schädlingsbekämpfer und Gebäudereiniger gehören zu den Personen, die berufsbedingt regelmäßig mit Tauben, bzw. mit Taubenkot in Kontakt kommen. Sie sind daher besonderen Risiken durch Parasiten und Pathogenen (Bakterien, Pilze & Viren) ausgesetzt, die von Tauben übertragen werden. Dieser Teil der Serie über Straßentauben befasst sich mit den aktuellen Vorschriften, die für Arbeiten in Bereichen gelten, in denen Tauben leben, bzw. die mit Taubenkot, Federn oder Taubenkadavern kontaminiert sind. Besonders in von außen zugänglichen Dachböden können Straßentauben über Jahre hinweg ungestört brüten und Junge aufziehen. Da eine einzelne Taube pro Jahr 10 bis 12 kg Nass- bzw. 2,5 kg Trockenkot produziert, kann der Fußboden in solchen Bereichen mehrere Zentimeter hoch mit Taubenkot bedeckt sein. Zusätzlich finden sich hier unzählige Federn und die Kadaver von toten Straßentauben. Um die Überreste der Straßentauben zu beseitigen, werden üblicherweise Schaufeln, Besen und Hochdruckreiniger eingesetzt. Hierbei wird Taubenkot, der hochgradig mit pathogenen Mikroorganismen kontaminiert sein kann, aufgewirbelt und es kommt zur Entstehung von Staub- oder Flüssigkeitsaerosolen (Nebel).

Abbildung 1: In Räumen, in denen jahrelang Straßentauben (Columba livia domestica) lebten, kann der Boden mehrere Zentimeter hoch mit Federn und Taubenkot bedeckt sein

Abbildung 1: In Räumen, in denen jahrelang Straßentauben (Columba livia domestica) lebten, kann der Boden mehrere Zentimeter hoch mit Federn und Taubenkot bedeckt sein

Abbildung 2: Dachböden, in denen Straßentauben (Columba livia domestica) brüten, können hochgradig mit humanpathogenen Mikroorganismen belastet sein

Abbildung 2: Dachböden, in denen Straßentauben (Columba livia domestica) brüten, können hochgradig mit humanpathogenen Mikroorganismen belastet sein

Gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) sind Reinigungstätigkeiten an mit Taubenkot verunreinigten Orten nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Bei entsprechenden Arbeiten können Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze in extrem hohen Konzentrationen in der Raumluft vorkommen. Albrecht et al. (2003) untersuchten die im Rahmen von typischen Reinigungsarbeiten auftretende Keimbelastung der Luft an 11 verschiedenen Standorten, die z. T. stark mit Taubenkot kontaminiert waren. In einem Fall erfolgte die Probenahme auf dem Dachboden eines unbewohnten Hauses. Bis zum Beginn der Reinigungsarbeiten nutzten Straßentauben den Dachboden als Brutplatz. Der Fußboden war flächendeckend durch getrockneten Taubenkot verunreinigt. Unter den Sitzplätzen der Vögel befanden sich sogar noch größere Kotmengen. Zusätzlich zum Taubenkot wurden auf dem Dachboden Taubenkadaver, sowie Nester mit Taubeneiern festgestellt. Der Taubenkot wurde im Rahmen der Untersuchung mit Besen und Schaufeln entfernt. Hierbei kam es zu einer extremen Freisetzung von Staub. Anschließend wurde der Fußboden mit einem Metallschaber, sowie mit einem Drahtbürstenbesen gereinigt. Auch dabei wurde sehr viel Staub aufgewirbelt.

Der gemessene Spitzenwert für die Keimbelastung lag in dem geschilderten Beispiel für die Gruppe der Schimmelpilze bei 2,5 x 107 Koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft (KBE/m3) (s. Tabelle 1). Eine derartige Keimbelastung ist extrem hoch. Zur Orientierung sei gesagt, dass der baubiologische Richtwert für Schimmelpilzkeime in geschlossenen Räumen ab einer Konzentration von 1.000 KBE/m3 als extreme Anomalie bewertet wird. Dies bedeutet, dass die betroffenen Räume saniert werden müssen, da ein Aufenthalt in solchen Räumen gesundheitsgefährlich ist. Der in dem angeführten Beispiel gemessene Wert von 2,5 x 107 Koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft (KBE/m3) übersteigt den Richtwert um das 10.000-fache!

Die in Taubenkot vorkommenden Mikroorganismen werden überwiegend der Risikogruppe 2 zugeordnet. In die Risikogruppe 2 gehören z. B. die beiden Bakterienarten Campylobacter jejuni und Salmonella enterica serovar Typhimurium oder der Pilz Cryptococcus neoformans. Diese drei pathogenen Mikroorganismen werden regelmäßig in Taubenkot nachgewiesen und können auch beim Menschen ernste Erkrankungen hervorrufen. Gemäß der Biostoffverordnung gehören der Risikogruppe 2 biologische Arbeitsstoffe an, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Allerdings gilt auch, dass eine Verbreitung von Stoffen der Risikogruppe 2 in der Bevölkerung unwahrscheinlich und eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise möglich ist. Unter Umständen enthält Taubenkot aber auch Mikroorganismen, die laut Biostoffverordnung der Risikogruppe 3 zugerechnet werden müssen. In diese Gruppe gehört z. B. das Bakterium Chlamydia psittaci, der Erreger der Ornithose. In der Risikogruppe 3 werden biologische Arbeitsstoffe aufgelistet, die schwere Erkrankungen beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Die Gefahr einer Verbreitung derartiger Mikroorganismen in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich. Da beim Umgang mit Tauben bzw. Taubenkot prinzipiell immer die Gefahr besteht, sich mit dem Erreger der Ornithose zu infizieren, sollten für derartige Tätigkeiten generell Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsklasse 3 ergriffen werden. Die folgende Auflistung informiert allgemein über die gemäß Biostoffverordnung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten nach Gefährdungsklasse 1, 2 oder 3 (Quelle: BG Bau).

 

Organismengruppe (Medium/Temperatur)
Koloniebildende Einheiten pro Kubikmeter Luft (KBE/m3)
Durchschnittswert
Spannbreite
„Gesamtkeime“ (CaSo, 36°C)
2,2 x 106
1,7 x 105 – 2,1 x 107
Enterobacteriaceae (SS, 36°C) (1)
6,0 x 103
2,0 x 102 – 5,0 x 105
Enterobacteriaceae (MacConkey, 36°C) (1)
3,0 x 103
1,0 x 102 – 1,5 x 105
Campylobacter (36°C)
2,0 x 102
k.W. – 5,0 x 104
Schimmelpilze (DG 18, 25°C)
1,5 x 106
1,9 x 105 – 2,5 x 107
Thermophile Pilze (Malz, 45°C)
8,0 x 102
1,0 x 102 – 1,0 x 104
Hefen (Sabouraud, 36°C)
k. W.
k. W.
(1) aufgrund der spezifischen Selektivität wurden 2 unterschiedliche Medien für den Nachweis von Bakterien der Familie der Enterobacteriaceae verwendet
k. W. = kein Wachstum; KBE/m3 = Koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft

Tabelle 1: Konzentrationen Luftgetragener Mikroorganismen in KBE/m3 Luft während der Reinigungsarbeiten in einem von Straßentauben bewohnten Dachstuhl. Angegeben sind jeweils die Spannbreite der Maximalkonzentrationen von 9 Einzelmessungen, sowie die Durchschnittswerte. Die Probennahmen erfolgten mit MD 8-Luftkeimsammlern auf Gelatinefiltern (nach Albrecht et al., 2003)

Schutzmaßnahmen

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich sind in allen Gefährdungsklassen die Mindestanforderungen der Allgemeinen Hygienemaßnahmen zu erfüllen.

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Vermeidung der Verschleppung z. B. durch Abdeckung von Mobiliar, staubdichte Abtrennung des Arbeitsbereiches. Entsprechende Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen.

Belüftung:

Bei Gefährdungsklasse 3 technische Be- und Entlüftung.

Schwarz-Weiß-Trennung

- Gefährdungsklasse 1: Getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung.
- Gefährdungsklasse 2: Abdichtung des Übergangs vom Schwarz- in den Weißbereich, Kennzeichnung des kontaminierten Bereichs, Reinigung z. B. von Werkzeugen im Schwarzbereich.
- Gefährdungsklasse 3: Ein- oder Mehrkammer-Schleuse.

Atemschutz

- Gefährdungsklasse 1: P2-Filter (Empfehlung: TM2P).
- Gefährdungsklasse 2: P2-Filter (Empfehlung: P2 mit Gebläse TH2P).
- Gefährdungsklasse 3: TM3P und staubdichte Schutzbrille oder Vollmaske.

Augenschutz

- Gefährdungsklasse 1 und 2: Nur bei Spritzwasserbildung oder Arbeit über Kopf.
- Gefährdungsklasse 3: Augenschutz immer erforderlich.

Schutzkleidung

- Gefährdungsklasse 1: Empfehlung: Partikeldichte, luftdurchlässige Einwegschutzkleidung der Kategorie III, Typ 5 mit Kapuze.
- Gefährdungsklasse 2 und 3: Partikeldichte, luftdurchlässige Einwegschutzkleidung der Kategorie III, Typ 5 mit Kapuze tragen. In Einzelfällen wasserdichte Schutzkleidung.

Handschutz

Bei Feuchtarbeit flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen.

Vorsorgeuntersuchungen

Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Neben der erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge aufgrund der eingesetzten PSA sind obstruktive Atemwegserkrankungen, Hautbelastungen, insbesondere durch Feuchtarbeit, sowie bei Kontakt zu fäkalhaltigem Abwasser Infektionsgefahren zu berücksichtigen.

Zusätzlich zum infektiösen Potenzial der biologischen Arbeitsstoffe muss auch das allergene und toxikologische Potenzial von Schimmelpilzen und Endotoxinen berücksichtigt werden. Vor allem in geschlossenen Räumen kann durch Materialbewegung eine hohe Bioaerosolbelastung entstehen, die für die dort arbeitenden Personen ein extremes Gesundheitsrisiko darstellen kann. Selbst das Trocknen und die Ablagerung von Taubenkot über einige Monate hinweg führen nicht immer zu einer hinreichenden Inaktivierung der darin enthaltenen Pilze und Bakterien. Noch kritischer ist die Situation, wenn die Tauben bis kurz vor Beginn der Säuberungsarbeiten Zugang zu dem zu reinigenden Objekt hatten, so dass nicht nur älterer, trockener Kot, sondern auch frische und eventuell hoch infektiöse Exkremente beseitigt werden müssen. Dies sollte daher unbedingt vor Beginn der Arbeiten geklärt werden. Um das Infektionsrisiko für die Beschäftigten zu verringern wird empfohlen den bei der Entfernung von Taubenkot entstehenden Staub direkt abzusaugen oder aber vor Beginn der Arbeiten zu befeuchten, um die Staubentwicklung zu verringern. Um das Gefährdungsrisiko für die mit den Reinigungsarbeiten beauftragten Personen zu ermitteln sind neben dem Ausmaß der Verunreinigung auch die Art und Weise der Reinigung sowie der Abstand des Gesichtes von der Verschmutzung bei deren Entfernung entscheidend. Der Abstand kann je nach Art der Tätigkeit weniger als eine Armlänge betragen und ist insofern entscheidend, da die im Taubenkot enthaltenen Pathogene auch oral, also über den Mund, aufgenommen werden können.

Das Ausmaß der potenziellen Gefährdung sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen in Bezug auf die jeweilige Tätigkeit jeweils vor Beginn der Tätigkeiten vom Arbeitgeber differenziert festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss zunächst die Gefährdung beurteilen, der seine Mitarbeiter bei Durchführung der Arbeiten ausgesetzt sind. Anschließend ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung zu erstellen. In der von der BG Bau herausgegebenen Informationsbroschüre „Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)“ ist eine Muster-Betriebsanweisung für Arbeiten mit Tauben und Taubenkot zu finden. Die speziell für Schädlingsbekämpfer sehr empfehlenswerte Informationsbroschüre kann im Internet unter www.bgbau.de/d/pages/koop/forschung/Handlungsanleitung_Tk.pdf bezogen werden. Arbeitergeber sind dazu verpflichtet die Arbeitnehmer anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Die Arbeitnehmer müssen den Erhalt der Betriebsanweisung quittieren und bestätigen, dass sie unterwiesen wurden. Die folgende Auflistung stellt eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten mit Tauben und Taubenkot dar.

Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten als Schädlingsbekämpfer gemäß Biostoffverordnung

Mikrobiologische Gefahren können im Rahmen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen von den Schädlingen selbst (Krankheitsüberträger), sowie von den z. T. hoch kontaminierten Bekämpfungsorten (z. B. öffentliches Abwasserkanalnetz) ausgehen.

Eine besondere Gefahr besteht laut Literaturangaben beim Umgang mit den Exkrementen von Schädlingen, insbesondere von verwilderten Haustauben und Nagetieren.

Folgende Krankheiten wurden bislang laut Literaturangaben beim Umgang mit Tauben und Taubenkot nachgewiesenermaßen auf den Menschen übertragen:

- Ornithose
- Salmonellose
- Aspergillose
- Candidose
- Cryptococcose
- Histoplasmose
- Toxoplasmose

Die Gefahr sich mit den entsprechenden Krankheitserregern zu infizieren besteht vor allem für solche Personen, die Umgang mit kontaminierten Stoffen haben, ohne Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine Verbreitung dieser Erkrankungen innerhalb der Bevölkerung gilt jedoch als unwahrscheinlich. Aus den genannten Gründen werden diese Tätigkeiten als nicht gezielte Tätigkeiten in der Risikogruppe 3 eingeordnet.

Durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Einmalschutzanzügen, Handschuhen und Atemschutzmasken mit P3 Filter kann einer Ansteckung mit einer der aufgeführten Erkrankungen wirksam vorgebeugt werden.

Die von den Mitarbeitern zu ergreifenden Schutzmaßnahmen wurden in einer Betriebsanweisung über den Umgang mit Tierexkrementen festgelegt.

Abschließend ist festzuhalten, dass beim direkten Umgang mit Tauben (z. B. bei Taubenbekämpfung bzw. Taubenabwehr) und Taubenkot (im Zusammenhang mit Reinigungsarbeiten) generell mit einer potenziellen Gefährdung von Arbeitnehmern durch Luftgetragene Mikroorganismen zu rechnen ist. Zusätzlich zu den üblichen Hygienemaßnahmen ist deshalb die Verwendung einer Atemschutzmaske dringend erforderlich. Es wird geraten bei der Beseitigung von Taubenkot eine Atemschutzmaske mit Gebläseunterstützung zu benutzen. Dies erleichtert das Atmen und kann somit dazu beitragen, dass die Beschäftigten nicht in Versuchung geführt werden die Atemschutzmaske während der Tätigkeit abzunehmen um besser Luft holen zu können.
Um sich vor Erkrankungen zu schützen sollten bei der Beseitigung von Taubenkot generell folgende Präventionsmaßnahmen ergriffen werden:

- Konsequente Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Körperbedeckende Arbeitskleidung (Einmalschutzanzüge mit Kopfbedeckung)
- flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Gummistiefel, Gummischürze, Gummihandschuhe
- Mundschutz zur Vermeidung von Schmierinfektionen
- Verwendung einer Partikel filtrierenden Atemschutzmaske (FFP3), falls Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann. Partikel-Filtrierende Halbmasken (filtering facepiece, FFP) sind in 3 Schutzstufen erhältlich, wobei FFP1-Filter mindestens 80 %, FFP2-Filter 94 % und FFP3-Filter 99 % eines NaCl-Prüfaerosols zurückhalten müssen. Es ist zu beachten, dass der Schutz durch die Maske bei Bartträgern verringert ist.

- Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten
- Nach Beendigung der Tätigkeiten: Reinigung und Desinfektion des Arbeitsplatzes
- Nach Beendigung der Arbeiten: Dekontamination der Schutzkleidung und strikte Trennung von Alltagskleidung
- Keine Nahrungs- und Genussmittel an Arbeitsplätzen mit Kontaminationsgefahr

 

Abbildung 3: Zum Schutz vor Infektionen ist die konsequente Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bei der Beseitigung von Taubenkot unumgänglich

Abbildung 3: Zum Schutz vor Infektionen ist die konsequente Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bei der Beseitigung von Taubenkot unumgänglich

Abbildung 4: Muster-Betriebsanweisung für Arbeiten mit Tauben und Taubenkot – Teil 1 (Quelle: BG Bau)

Abbildung 4: Muster-Betriebsanweisung für Arbeiten mit Tauben und Taubenkot – Teil 1 (Quelle: BG Bau)

Abbildung 5: Muster-Betriebsanweisung für Arbeiten mit Tauben und Taubenkot – Teil 2 (Quelle: BG Bau)

Abbildung 5: Muster-Betriebsanweisung für Arbeiten mit Tauben und Taubenkot – Teil 2 (Quelle: BG Bau)

Zusammenfassung

Schädlingsbekämpfer sind bei der Durchführung von Taubenabwehrmaßnahmen, sowie bei Reinigungsarbeiten in Bereichen, in denen Straßentauben brüten oder rasten in besonderem Maße durch Mikroorganismen und Allergene gefährdet, die durch die Tauben selbst oder aber über den Taubenkot verbreitet werden. Die Mikroorganismen können über die Atemluft, den Mund oder die Haut aufgenommen werden. Besonders gefährlich ist der Umgang mit getrocknetem Taubenkot, da der bei Reinigungsarbeiten entstehende Staub extrem hohe Konzentrationen von gefährlichen Mikroorganismen enthalten kann. Um zu verhindern, dass Schimmelpilze und andere Mikroorganismen in die Lunge gelangen und schwere Krankheiten auslösen können, sollten Schädlingsbekämpfer bei der Beseitigung von Taubenkot unbedingt eine Partikel-Filtrierende Halbmaske der Schutzstufe 3 benutzen. Außerdem darf bei der Arbeit nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden.

 

Anmerkung: Dieser Artikel erschien im Original in der Ausgabe Juli/August 2010 des DpS (Der praktische Schädlingsbekämpfer)