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Taubenabwehr - Maßnahmen um Tauben abzuwehren und zu vergrämen

Taubenabwehr - eine Übersicht

Dieser Teil der Serie über Straßentauben beschäftigt sich neben der Taubenabwehr auch mit Vergrämung und Bekämpfung von verwilderten Haustauben. Der Artikel liefert einen Überblick der auf dem Markt befindlichen Taubenabwehrsysteme und ermöglicht einen Vergleich der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen.
Um Tauben zu Vergrämen oder zu Vertreiben werden zahlreiche Lösungen angeboten. Auf dem Markt sind mechanische Taubenabwehrsysteme (z. B. Taubenabwehrspitzen), akustische Systeme (z. B. Alarmrufe und Ultraschallabwehrsysteme), Elektroschocksysteme, optische Systeme (Greifvogelattrappen u. ä.), Magnetabwehrsysteme und chemische Repellentien. Auch der Einsatz von Raubvögeln zur Taubenabwehr soll in diesem Zusammenhang diskutiert werden. Zur direkten Bekämpfung von Tauben werden Lebendfallen, Giftköder oder Schusswaffen eingesetzt. Verschiedentlich wurde der Einsatz von Aviziden, Chemosterilantien und Hormonpräparaten („Taubenpille“) zur Taubenkontrolle erprobt. Sämtliche Methoden haben aber den großen Nachteil, dass sie nicht zu einer nachhaltigen Verringerung von Taubenpopulationen führen. Außerdem verstoßen die meisten Maßnahmen gegen rechtliche Bestimmungen. Abschließend soll daher ein ganzheitliches Konzept zur dauerhaften Reduzierung von Taubenpopulationen vorgestellt werden, das auch aus tierschutzrechtlichen Aspekten unbedenklich ist.

Mechanische Taubenabwehrsysteme

Mechanische Systeme zur Taubenabwehr sind weit verbreitet, im Vergleich zu anderen Systemen relativ preisgünstig und der Handel bietet zahlreiche, unterschiedliche Produkte in diesem Segment an. Bei fachgerechter Montage und regelmäßiger Kontrolle der Systeme ist gewährleistet, dass Straßentauben davon abgehalten werden sich auf einzelnen Gebäuden niederzulassen um hier zu rasten oder zu brüten. Um die Wirksamkeit der einzelnen Methoden beurteilen zu können ist es wichtig zu wissen welchen Platzbedarf eine Taube zum Rasten und Brüten mindestens benötigt. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie wurden diese zur Taubenabwehr unverzichtbaren Daten an frei lebenden Straßentauben erhoben (Haag-Wackernagel & Geigenfeind, 2008). Dabei wurde festgestellt, dass sich einige ausgewachsene Straßentauben selbst durch fünf Zentimeter breite Öffnungen noch hindurchzwängen konnten. Erst Öffnungen von vier Zentimeter Breite waren „Taubensicher“. Bezüglich der Höhe erwiesen sich fünf Zentimeter hohe Öffnungen als unüberwindbares Hindernis, während sechs Zentimeter hohe Spalten für einige Individuen noch passierbar waren. Quadratische Öffnungen von sechs Zentimeter Breite und sechs Zentimeter Höhe erwiesen sich für alle Versuchstiere als zu klein, während 7 × 7 Zentimeter große Öffnungen zumindest für einen kleinen Teil der getesteten Straßentauben noch passierbar waren. Vorsprünge von nur fünf Zentimeter Breite dienten einigen wenigen Tauben noch als ausreichende Sitzgelegenheit. Erst bei einer Breite von vier Zentimetern war kein Versuchstier mehr in der Lage dort zu sitzen. Darüber hinaus wurde experimentell getestet welche Neigung eine Struktur haben muss, damit Straßentauben sich zum Rasten oder Brüten nicht mehr darauf niederlassen können. Es wurde festgestellt, dass glattes Material wie Glas oder Kunststoff mindestens eine Neigung von 25° aufweisen muss. Leicht angerautes Material wie Holz muss einen Neigungswinkel von 35° haben und relativ rauer Untergrund wie Sandstein oder grober Beton ist erst ab einem Neigungswinkel von 50° „Taubensicher“. Andelt & Burnham (1993) geben an, dass Tauben sich auf Fenstersimsen und Fassadenvorsprüngen niederlassen können, wenn diese breiter als sechs Zentimeter sind oder aber eine Neigung von weniger als 45° aufweisen.

Taubenabwehrspitzen können unter anderem auf Dachrinnen, Fenstersimsen, Fassadenvorsprüngen, Straßenlaternen oder Reklameschildern angebracht werden und verhindern, dass Tauben sich hier niederlassen. Taubenabwehrspitzen können einen rund 10 bis 30 Zentimeter breiten Bereich abdecken und lassen sich sowohl mit Silikonkleber, als auch mit Schrauben auf dem Untergrund befestigen. Positiv ist, dass ein Bereich, auf dem Taubenabwehrspitzen befestigt wurden von den Tieren bereits aus der Luft als ungeeigneter Landeplatz wahrgenommen wird. Im Laborversuch erwies sich ein Modell mit zehn Zentimeter langen Spitzen als sehr gut geeignet um Tauben an der Landung zu hindern (Haag-Wackernagel, 2000). Aus Tierschutzgründen dürfen die Stäbe am Ende nicht zugespitzt sein, so dass ein Verletzungsrisiko für die Tauben ausgeschlossen ist. Zu beachten ist außerdem, dass Taubenabwehrspitzen ihre Wirkung leicht verlieren können, wenn sie mit Nistmaterial bedeckt werden. Daher sollten Taubenabwehrspitzen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden. Insbesondere an bereits bestehenden Brutplätzen von Tauben ist damit zu rechnen, dass die Tiere die Spitzen immer wieder mit Nistmaterial abdecken und diesen Bereich dann als Brutplatz nutzen. 

Abbildung 1: Taubenabwehrspitzen eignen sich gut zum Schutz von Fenstersimsen

Abbildung 1: Taubenabwehrspitzen eignen sich gut zum Schutz von Fenstersimsen

Abbildung 2: Im Laborversuch erwiesen sich Elektroschocksysteme als sehr gut geeignet um Straßentauben (Columba livia domestica) zu vertreiben

Abbildung 2: Im Laborversuch erwiesen sich Elektroschocksysteme als sehr gut geeignet um Straßentauben (Columba livia domestica) zu vertreiben

Durch das Anbringen von Netzen aus Nylon oder Edelstahl können sowohl horizontale, als auch vertikale Bereiche abgesichert werden. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass Tauben Fassaden verschmutzen oder in Innenhöfe eindringen. Bei der Montage von Netzen ist darauf zu achten, dass Tauben sich nicht darin verfangen oder durch einen Spalt in den zu schützenden Bereich gelangen können. Deswegen muss die Randverspannung eng an das Mauerwerk anschließen (weniger als vier Zentimeter) und die Maschenweite des Netzes sollte 50 mm aufweisen. Nur so ist gewährleistet, dass kleinere Singvögel bei Bedarf durch die Netze hindurchschlüpfen können. Schwarze Netze sind in der Taubenabwehr der Standard, da sie optisch am unauffälligsten sind. Dies ist aus ästhetischen Gründen sinnvoll, problematisch ist allerdings, dass Tauben und andere Vögel diese Netze nur schwer erkennen können. Der Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg empfiehlt daher in seinem Schreiben vom 11.7.2005: „Netze oder ähnliche Einrichtungen müssen sicher befestigt und straff gespannt sein, eine Fadenstärke von mindestens 1 mm und eine Maschenweite von höchstens 30 mm aufweisen und dürfen nicht grün oder schwarz sein.“


Spanndrähte werden vor allem auf Fenstersimsen und Dachvorsprüngen eingesetzt und haben sich vor allem in solchen Bereichen bewährt, die nur gelegentlich von Tauben als Ansitzplatz genutzt werden. Das System hat aus ästhetischer Sicht den Vorteil optisch kaum aufzufallen und ist bei fachgerechter Montage aus Tierschutzgründen unbedenklich. Die Tauben verlieren auf den nur rund 0,5 mm dicken Drähten sehr schnell die Balance und geben es mit der Zeit auf, derartig geschützte Bereiche anzufliegen. Im Laborversuch (Haag-Wackernagel, 2000) war es den meisten Tauben nicht möglich für mehr als drei Minuten auf den Spanndrähten zu sitzen. Ein Tier allerdings lernte mit der Zeit auf dem System zu sitzen und verbrachte schließlich die ganze Nacht dort. Für den Erfolg dieses Taubenabwehrsystems sind sowohl die Höhe der Drähte, als auch der Abstand der installierten Drähte zueinander entscheidend. Bei zu niedrig gespannten Drähten können Tauben zwischen den Drähten landen. Zu hoch gespannte Drähte ermöglichen es den Tauben, unter den Spanndrähten hindurchzuschlüpfen. Bei der Installation des Spanndrahtsystems sollten die eingangs erwähnten, experimentell von Haag-Wackernagel & Geigenfeind (2008) ermittelten Parameter berücksichtigt werden. Genau wie Netze und Taubenabwehrspitzen müssen auch Spanndrähte regelmäßig kontrolliert, gesäubert und repariert werden damit sie ihre Funktionstüchtigkeit erhalten.

Daddi-Long-Legs sind lange, dünne Edelstahldrähte, die auf einer drehbaren Scheibe von bis zu 2,5 m montiert sind und das Landen von Tauben verhindern sollen. Hinsichtlich der Wirksamkeit dieser mechanischen Taubenabwehrmaßnahme wurden keine systematischen Untersuchungen durchgeführt. Der bekannte Schweizer Taubenexperte Prof. Haag-Wackernagel hält das System jedoch für sehr empfehlenswert.

Akustische Systeme zur Taubenabwehr

Akustische Systeme zur Taubenabwehr werden häufig in Bahnhofshallen oder ähnlichen Bereichen installiert. Zum einen arbeitet man hier mit Ultraschall, zum anderen werden die Plätze mit Rufen von Raubvögeln beschallt. Ultraschallsysteme senden sehr hohe Frequenzen von über 20 kHz aus. Da der Hörbereich von Straßentauben in einem Bereich zwischen 5 und maximal 10 kHz liegt, sind die Tiere nicht in der Lage die abgegebenen Ultraschallwellen als Töne wahrzunehmen. Laut Herstellerangaben sollen die Tiere die Schallwellen physisch als Druckwelle wahrnehmen. Ein abschreckender Effekt von Ultraschallwellen auf Straßentauben konnte bislang nicht zweifelsfrei belegt werden. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie (Haag-Wackernagel, 2000) wurde ein Ultraschallsystem mit einer Leistung von 23 kHz getestet. Hierbei konnte kein messbarer Effekt der Ultraschallwellen auf die getesteten Straßentauben festgestellt werden. Ein großer Nachteil von Ultraschallsystemen ist, dass die abgestrahlten Frequenzen unter anderem von Hunden wahrgenommen werden können. Es gibt sogar Berichte darüber, dass die von derartigen Taubenabwehrsystemen abgegebenen Frequenzen von Kindern als Ohrenbetäubender Lärm wahrgenommen wurden. Ein zusätzlicher Nachteil von Ultraschallsystemen ist auch ihr vergleichsweise hoher Preis. Ein anderes akustisches System soll Tauben durch Greifvogelschreie, sowie Tauben-Warnrufe abschrecken. Diese Schreie werden von dem Gerät in unregelmäßigen Abständen und mit verschiedenen Tonfolgen abgespielt. In den meisten Fällen tritt sehr bald ein Gewöhnungseffekt ein und die Straßentauben reagieren nicht mehr auf die Laute. Allgemein gilt die Maßnahme als nicht sehr effektiv bei der Vergrämung von Tauben.

Optische Taubenabwehrsysteme


Optische Taubenabwehrsysteme nutzen die instinktive Angst der Straßentauben vor Raubvögeln und anderen Raubfeinden aus. Angeboten werden unter anderen Raubvogelattrappen, Attrappen von Raben, Ballons mit aufgedruckten Raubvogel-Silhouetten oder Metallfolien, die durch den Wind in Bewegung gesetzt werden. In der Regel gewöhnen sich die Tauben sehr rasch an die Installationen, die somit keine dauerhafte Wirkung haben. Bislang konnte für optische Taubenabwehrsysteme kein wissenschaftlich einwandfreier Nachweis ihrer Wirksamkeit erbracht werden.
 

Elektroschocksysteme zur Taubenabwehr


Elektroschocksysteme vertreiben Tauben durch die Abgabe von unterschiedlich starken Stromstössen, die nur wenige Millisekunden lang andauern. Im Laborversuch erwiesen sich die beiden hier getesteten Elektroschocksysteme als sehr gut geeignet um Tauben zu vertreiben (Haag-Wackernagel, 2000). Ein Vorteil derartiger Systeme aus menschlicher Sicht ist, dass sie optisch nicht besonders auffallen. Nachteilig ist der vergleichsweise hohe Preis von Elektroschocksystemen. Außerdem müssen die Anlagen regelmäßig gewartet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine leitenden Gegenstände sowie Zweige und Laub auf der Anlage liegen bleiben, da dies zu Störungen führen kann. Geräte, die mit hohen Spannungen (über 7.000 Volt bei 0.1 A und 10 KW) betrieben werden, sollten aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden (Haag-Wackernagel, 2000). Derselbe Autor empfiehlt auch, dass derartige Taubenabwehrsysteme eine elektrische Impulsenergie von 0,5 Joule nicht überschreiten sollten.
 

Magnetabwehrsysteme


Magnetabwehrsysteme nutzen laut Herstellerangaben den Einfluss von Magnetfeldern auf Straßentauben und erzeugen durch Verwendung kleiner Permanent-Magnete ein künstliches Magnetfeld, in dem sich Tauben unwohl fühlen sollen um schließlich den betroffenen Bereich zu meiden. Bislang konnte wissenschaftlich nicht belegt werden, dass Magnetabwehrsysteme wirkungsvoll bei der Abwehr und Vergrämung von Straßentauben eingesetzt werden können.

 

Chemische Repellentien

Im Bereich der chemischen Repellentien sind verschiedene Wirkstoffe im Handel, die als flüssige Formulierung auf die zu schützenden Bereiche aufgebracht werden müssen. In den Produkten sind Geruchsstoffe und Salze enthalten, die laut Herstellerangaben eine repellierende Wirkung auf Straßentauben haben sollen. Die Wirkung soll in Bereichen, die vor Regen geschützt sind, mehrere Monate lang andauern. Ein im Rahmen eines Laborversuches getestetes Produkt (Wirkstoff: natürliche Bitterstoffe) hatte keinen repellierenden Einfluss auf brütende und rastende Straßentauben (Haag-Wackernagel, 2000). Auch bei ähnlichen Produkten konnte ein repellierender Effekt auf Straßentauben bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden.

 

Taubenabwehr mit Raubvögeln


Vereinzelt werden auch Raubvögel zur Taubenabwehr eingesetzt. Ein Ansatz ist es, Wanderfalken in Städten anzusiedeln. Die Greifvögel machen hier regelmäßig Jagd auf Straßentauben und sorgen allein durch ihre Präsenz dafür, dass die Tauben das von den Falken bewohnte Gebiet weitgehend meiden. Problematisch ist, dass der Wanderfalke in Deutschland immer noch eine extrem seltene Vogelart ist. Im Jahr 2006 gab es in Deutschland nur rund 950 Brutpaare. Davon brütete rund ein Drittel an Gebäuden. Zur Bestandssenkung und Regulierung von Straßentauben wird die Methode als unwirksam angesehen (Haag-Wackernagel, 1997). Mittlerweile bieten auch einige Falknereien ihre Dienste bei der Taubenvergrämung an. Beispielsweise ließ die Stadt Frankfurt im Jahr 2004 an einigen, stark von Straßentauben frequentierten Plätzen wiederholt zwei nordamerikanische Wüstenbussarde kreisen. Am Opernplatz sorgte diese Maßnahme dafür, dass der größte Teil der zuvor dort lebenden Tauben das Gebiet in den darauf folgenden Wochen mied. An der Hauptwache blieb der erhoffte positive Effekt allerdings aus. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass der Einsatz von Raubvögeln nicht allgemein zur Vertreibung von Straßentauben empfohlen werden kann. Zudem löst diese Maßnahme das Taubenproblem nicht, sondern verlagert es nur, da die Straßentauben lediglich den Aufenthaltsort wechseln. Zudem müssen die Raubvögel in regelmäßigen Abständen Präsenz zeigen, da die Tauben ansonsten in ihre angestammten Reviere zurückkehren.

Chemosterilantien und Taubenpille


Um die Taubenpopulationen in Städten zu verringern wird regelmäßig der Einsatz von Aviziden, Chemosterilantien und der hormonellen Kontrazeption (Taubenpille) diskutiert. Seit den 1960er Jahren wurde immer wieder daran geforscht die Bestände von Straßentauben über eine Beeinflussung der Fortpflanzungsbiologie durch Chemosterilantien und Hormone zu regulieren (Rösener, 1999). Einige der getesteten Chemosterilantien rufen bei Tauben starke, unerwünschte Nebenwirkungen hervor. Aktuell dürfen Chemosterilantien in Deutschland aus Tierschutz-Gesichtspunkten nicht eingesetzt werden. In einigen deutschen Städten wurden in den vergangenen Jahren Versuche unternommen, die Zahl der dort lebenden Straßentauben mit Hilfe von Hormonpräparaten, der sog. Taubenpille, zu reduzieren. Ein großer Nachteil der Methode liegt in dem erheblichen Betreuungsaufwand und den damit verbundenen hohen Kosten. Um eine Gefährdung von Kindern, Haustieren und Wildtieren auszuschließen, müssen die Hormonpräparate unter kontrollierten Bedingungen an die Mitglieder der verschiedenen Schwärme verfüttert werden. Direkt im Anschluss an die Fütterung müssen die nicht verzehrten Taubenpillen wieder eingesammelt werden. Bezüglich der Wirksamkeit erbrachten diese Feldversuche recht uneinheitliche Ergebnisse. In Hannover wurde im Rahmen einer Doktorarbeit untersucht, welchen Einfluss das Verfüttern eines Hormonpräparates auf die Zahl der einzelnen Taubenschwärme hatte. Hierbei wurde festgestellt, dass sich die Gesamtzahl der Tauben nicht verringerte. Derzeit sind entsprechende Präparate in Deutschland nicht zugelassen, so dass diese Methode außerhalb von Forschungsprojekten keine Anwendung finden kann.
 

Bekämpfungsmaßnahmen


Bekämpfungsmaßnahmen gegen Straßentauben dürfen aufgrund der Rechtslage nur dann durchgeführt werden, wenn hierfür ein vernünftiger Grund nach § 1 Tierschutzgesetz vorliegt. Die unselektive Bekämpfung von erwachsenen Straßentauben durch Lebendfallen, Gift oder durch Abschuss verstößt nach Meinung der meisten auf diesem Gebiet tätigen Rechtsexperten gegen § 1 des Tierschutzgesetzes, da hierbei billigend in Kauf genommen wird, dass Nestlinge verhungern. Außerdem sind Bekämpfungsmaßnahmen allgemein nicht nachhaltig und daher ineffektiv, so dass der für das Töten von Wirbeltieren erforderliche, vernünftige Grund nach § 1 des Tierschutzgesetzes in den meisten Fällen nicht gegeben ist. Hier heißt es wörtlich: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Beispielsweise wurden in Basel mehrere Tauben-Schwärme durch Bekämpfungsmaßnahmen auf 20 % ihrer ursprünglichen Größe reduziert. Bereits nach wenigen Wochen war die alte Populationsgröße jedoch aufgrund der außerordentlichen Fruchtbarkeit der Straßentauben wieder erreicht. Laut Haag (1984) führen solche reinen Dezimierungsaktionen ohne flankierende Maßnahmen, wie eine Verringerung des Futterangebotes, letztlich nur dazu, dass sich der Taubenbestand verjüngt.

Auch aus rein praktischen Gründen, sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen Straßentauben nur schwer durchführbar. Der Einsatz von Giftködern gegen Straßentauben scheitert schon daran, dass vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) derzeit keine Mittel oder Verfahren zur behördlich angeordneten Bekämpfung von Tauben zugelassen sind. In der aktuellen Liste finden sich lediglich Präparate zur Bekämpfung von Wanderratten, Hausratten und Hausmäusen. Als Avizide, d. h. Mittel zur Bekämpfung von Vögeln werden z. B. in den USA und vielen weiteren Ländern chemische Wirkstoffe wie Aminopyridin (Produktname: Avitrol) oder Methylbenzenimin (Produktname: Starlicide) eingesetzt. Substanzen wie a-Chloralose oder Blausäure wurden früher auch in Deutschland zur Taubenbekämpfung verwendet. Mittlerweile sind derartige Avizide in der EU aber nicht mehr zugelassen. Gemäß § 4 der Richtlinie 98/8/EG aus dem Jahr 2002 dürfen Avizide weder zugelassen noch registriert werden. Eine Anerkennung ausländischer Zulassungen oder Registrierungen derartiger Produkte darf ebenfalls nicht erteilt werden. Auch ein Einsatz von Totschlagfallen ist in Deutschland aus tierschutzrechtlichen Gründen zur Bekämpfung von Straßentauben nicht möglich. Der Abschuss von Straßentauben ist nur dort überhaupt denkbar, wo eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist. Außerdem sind mögliche Gebäude- und Sachschäden zu berücksichtigen. Die mit dem Abschuss der Vögel beauftragte Person muss im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein, nach § 4 Abs. 1a TierSchG einen Sachkundenachweis zum gewerbsmäßigen Töten von Wirbeltieren vorweisen können und nach § 11 Abs. 1 Nr. 3e TierSchG für diese Tätigkeit eine Erlaubnis der zuständigen Behörde haben.

 

Das Basler Modell


Im Jahre 1988 wurde in Basel ein Projekt ins Leben gerufen an dem Tierschutz-Verbände, die Stadtverwaltung und die Universität Basel beteiligt waren. Ziel der "Basler Taubenaktion" war es, die Taubenpopulation in der Stadt mit Hilfe von Tierschutzgerechten Methoden dauerhaft zu reduzieren. Zunächst wurden in den Medien Aufklärungskampagnen mit dem Motto "Tierschutz ist: Tauben nicht füttern!" gestartet. Auf diese Weise sollte die Bevölkerung darüber informiert werden, dass die unkontrollierte Fütterung von Straßentauben dazu führt, dass sich die Tauben ungehemmt fortpflanzen, was letztlich zu Überbevölkerung, Stress und Krankheiten der Tiere führt. Mit diesen Argumenten wurden die Taubenfütterer in der Stadt aufgefordert, das Füttern im Interesse der Tiere einzustellen oder zumindest stark einzuschränken. Um zu verhindern, dass in Folge des verringerten Nahrungsangebots Tauben verhungerten, wurde in den ersten Jahren ein Teil der Tiere (weniger als 20 % der Population) eingefangen und getötet. Außerdem wurden öffentliche Taubenschläge eingerichtet, in denen die Tiere unter optimalen Bedingungen gehalten werden. Regelmäßig werden hier die abgelegten Eier durch Gips- oder Kunststoffeier ausgetauscht. Innerhalb von vier Jahren konnte der Straßentaubenbestand in Basel auf diese Weise von etwa 20.000 dauerhaft auf 8.000 Individuen gesenkt werden. Inzwischen wurde das erfolgreiche Baseler Modell von zahlreichen Städten übernommen. Neben dem Futterangebot reguliert auch die Verfügbarkeit von Nistmöglichkeiten die Bestandsentwicklung einer Straßentauben-Population. Nach Vater (1999) zählen die konsequente Beseitigung vorhandener Brutplätze durch Dach-, Gebäude- und Stadtsanierung sowie Maßnahmen der Gebäudesicherung zu den einfachsten und wichtigsten Schritten zur Einschränkung des Stadttaubenbestandes.

Die Taubenvergrämung durch mechanische Maßnahmen, sowie das Aussperren der Vögel durch die Vernetzung von Problembereichen wird somit auch von Seiten der Wissenschaft als sinnvoll erachtet und spielt im Rahmen eines nachhaltigen Gesamtkonzeptes zur Taubenregulierung eine wichtige Rolle.

Abbildung 3: Damit sich Straßentauben (Columba livia domestica) nicht auf Fassadenvorsprünge niederlassen können, werden solche Bereiche häufig mit Taubenabwehr-Netzen geschützt

Abbildung 3: Damit sich Straßentauben (Columba livia domestica) nicht auf Fassadenvorsprünge niederlassen können, werden solche Bereiche häufig mit Taubenabwehr-Netzen geschützt

Abbildung 4: Straßentauben (Columba livia domestica) kommen weltweit vor allem in Großstädten vor (Foto: S. Feiertag)

Abbildung 4: Straßentauben (Columba livia domestica) kommen weltweit vor allem in Großstädten vor (Foto: S. Feiertag)

Anmerkung: Dieser Artikel erschien im Original in der Ausgabe September 2010 des DpS (Der praktische Schädlingsbekämpfer)